Gesetzliche Ruhepausen
Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit sind grundsätzlich mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten.
Ruhepausen können grundsätzlich in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Besondere Branchen- oder Tarifregeln können abweichen.