§ 4 ArbZG

Pausenrechner

Prüfe, welche Mindestpause bei deiner geplanten Arbeitsdauer grundsätzlich vorgesehen ist und ob deine eingeplante Pause ausreicht.

Sofortergebnis
Mindestpause30 Min.
Eingeplant30 Min.
Noch einplanen0 Min.

Gesetzliche Ruhepausen

Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit sind grundsätzlich mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten.

Ruhepausen können grundsätzlich in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Besondere Branchen- oder Tarifregeln können abweichen.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Ist bei genau sechs Stunden eine Pause vorgeschrieben?

Die gesetzliche Schwelle greift bei mehr als sechs Stunden. Betriebliche Regeln können trotzdem eine Pause vorsehen.

Darf ich die Pause aufteilen?

Nach § 4 ArbZG ist grundsätzlich eine Aufteilung in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten möglich.

Zieht der Rechner eine Pause von meiner Arbeitszeit ab?

Nein. Diese Seite prüft nur die vorgesehene Pausendauer. Für den Abzug nutze den Arbeitszeitrechner.